Fragen & Antworten zur Einlagerung von Archivkopien im Filmarchiv Austria
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Wie lange dauert die Bearbeitung?
Sofern der abgegebene Datenträger/Einlagerungsformular korrekt sind dauert* es bis zur Ausstellung einer Einlagerungsbestätigung maximal 4 Wochen.
* Bearbeitungsdauer (Sachbearbeitung, technische Prüfung, redundante LTO-Sicherung sowie Einlagerung an zwei Standorten)
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Für welche Förderstellen archiviert das Filmarchiv Austria Belegexemplare?
Wir archivieren Belegkopien für die Förderstellen:
- Österreichisches Filminstitut (ÖFI/ÖFI+)
- Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMWKMS)
- Förderstellen der Bundesländer, Stadt Wien, etc.
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Kann ich meinen Film ohne Fördervertrag archivieren lassen?
Die Archivierung von Belegexemplaren ist Bestandteil des zwischen Fördernehmer:in und Förderstelle abgeschlossenen Vertrages. Eine Archivierung von Produktionen die ohne Unterstützung der genannten Förderstellen entstanden sind ist nicht vorgesehen und muss fallweise geklärt werden.
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In welchem Format soll ich die Archivkopie abgeben?
Die Format-Mindestanforderungen richten sich nach der jeweiligen Förderstelle.
Bitte prüfen Sie Ihren individuellen Fördervertrag, dieser ist maßgeblich für das Format.
In der Praxis sind folgende Mindestanforderungen üblich:
- BMWKMS: DCDM
- ÖFI/ÖFI+: DCP
- Bundesländer: DCP bei Kinoproduktionen, MOV/MXF bei sonstigen digitalen Produktionen
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Was, wenn im Fördervertrag ein anderes Format als abgegeben vereinbart ist?
Wenn z. B. nur ein DCP abgegeben wurde, im Fördervertrag aber ein DCDM gefordert ist kann dies zu einer Ablehnung führen.
Bitte prüfen Sie den Fördervertrag und reichen Sie ggf. ein korrektes Format nach.
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Welche technischen Spezifikationen gelten für die Archivkopie?
Die abgegebenen Belegexemplare müssen den im jeweiligen Formular genannten technischen Richtlinien entsprechen.
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Welchen Datenträger muss ich verwenden?
Bitte verwenden Sie einen physischen Datenträger:
Als Datenträger sind NTFS formatierte USB-Festplatten und Sticks ab der Generation 3.0 erlaubt.
Nicht akzeptiert werden LTO-Bänder oder Download-Links.
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Muss ich ein Formular beilegen?
Ja. Für jede Archivkopie muss für die Förderstelle(n) das jeweilige Einlagerungsformular ausgefüllt und dem Datenträger beigelegt werden.
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Wo finde ich das Einlagerungsformular für meine Förderstelle(n)?
- https://www.filmarchiv.at/depotlegal
- Formulareingabe online
- PDF signieren und ausdrucken bzw. ausgedruckt unterschreiben
- Archivkopie und Einlagerungsformular an das Filmarchiv senden
Alternativ: nach E-Mail-Anfrage senden wir Ihnen anhand ihrer Förderstelle das passende Einlagerungsformular zu.
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Das beauftragte Kopierwerk/Postproduktionshaus sendet das Belegexemplar direkt ins Filmarchiv Austria muss ich das Einlagerungsformular nachreichen?
Ja. Sollten Dritte den Datenträger an uns senden bzw. es keine Möglichkeit geben das Formular beizulegen, senden Sie uns vorab das unterschriebene/signierte Formular an: depotlegal@filmarchiv.at
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Was tun, wenn Daten im Einlagerungsformular fehlen oder falsch eingeben wurden?
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder im Formular aus. Unvollständige Formulare können nicht verarbeitet werden.
Teilen Sie uns ggf. Datenberichtigungen mit: depotlegal@filmarchiv.at
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Welche Kosten fallen für mich an?
Die Archivierung ist Kostenfrei, Sie tragen die Kosten für:
- Produktion der Archivkopie
- Datenträger
- Versand und Verpackung
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Bekomme ich meinen Datenträger wieder zurück?
Nein. Der Datenträger verbleibt im Filmarchiv Austria.
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Habe ich, als Rechteinhaber die Möglichkeit die Filme später wieder zu erhalten/entlehnen?
Da die Belegexemplare Eigentum der jeweiligen Förderstelle sind, muss der Zugriff durch die Förderstelle genehmigt werden. Grundsätzlich ist eine Entlehnung der Belegexemplare nicht vorgesehen.
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Wo und wie kann ich die Archivkopie abgeben?
Sie können den Datenträger/Einlagerungsformular persönlich abgeben:
Öffnungszeiten Sekretariat: Mo–Do: 9:30–16:30, Fr: 9:30–14:30*
Filmarchiv Austria - Depot Legal, Obere Augartenstraße 1e, 1020 Wien
oder als Postversand.
* Abweichungen möglich, beachten Sie unsere aktuellen Öffnungszeiten: https://www.filmarchiv.at/de/infos/kontakt
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Ist es möglich die Archivkopie später auszutauschen, wenn noch Änderungen hinzugekommen sind?
Nein. Es sollen nur fertige und der veröffentlichten Fassung entsprechende Belegexemplare abgegeben werden. Eine nachträgliche Änderung der Datei ist auch aus technischen Gründen nicht möglich.
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Erhält die Förderstelle automatisch die Einlagerungsbestätigung?
Nein. Die Einlagerungsbestätigung erhält der/die Fördernehmer:in zur Aufbewahrung und zur Vorlage bei der Förderstelle.
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Meine Frage wurde nicht beantwortet an wen kann ich mich wenden?