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Filme sind nicht nur Ausdruck vitaler Gegenwartskunst, sie sind auch unmittelbare Zeugnisse der audiovisuellen Kultur eines Landes. Neben der Förderung zählt daher auch die Erhaltung der gegenwärtigen Filmproduktion zu den wesentlichen Aufgaben der Filmarchive und Filmförderstellen. Dabei stehen zwei Zielsetzungen im Vordergrund: Einerseits die Aufbewahrung von Primärquellen bzw. Mastermaterialien sowie von Distributionsmaterialien zur Sicherung des wirtschaftlichen Kapitals der geförderten Filme, andererseits die Langzeitarchivierung dieser Materialien im Sinne der Erhaltung des filmkulturellen Erbes.

 

Zu diesem Zweck wird im Filmförderungsgesetz die verpflichtende Hinterlegung von Materialien der vom Österreichischen Filminstitut geförderten Filme im Filmarchiv Austria geregelt. Weiters wurde auf Initiative des Filmarchivs eine verpflichtende Hinterlegung von Filmproduktionen, die von den österreichischen Bundesländern gefördert werden, vereinbart. In Laxenburg steht zur Einlagerung der Belegstücke die modernste Filmlageranlage Österreichs für die Langzeitarchivierung analoger Filme zur Verfügung.

 

Seit einigen Jahren wird auch der überwiegende Teil der von der öffentlichen Hand geförderten Filme digital produziert und vertrieben. Für die Archivarbeit bringt das neue Herausforderungen, um auch hier gesicherte Voraussetzungen für die Langzeitarchivierung zu schaffen. Digitale Daten sind ausgesprochen fragil und bedürfen permanenter Sicherungs- und Migrationsstrategien, um eine Datenverfügbarkeit auch in zukünftigen technischen Systemen garantieren zu können. Derzeit gibt es aber weltweit noch keine standardisierten Technologien, die eine langfristige Erhaltung (Zeithorizont über 100 Jahre) digitaler audiovisueller Daten garantieren. Auch in diesem Fall gilt der analoge Film – in Form von Datenausbelichtung auf 35-mm-Material – als das zuverlässigste Archivmedium.


KONTAKT

s.rocca@filmarchiv.at
+43 (0)1 216 13 00 – 220

 

Einlagerung des Films NORDRAND (A/CH/D 1999) im Sicherheitsfilm-Lager in Laxenburg